Antidiskriminierungsberatung

mehrerer rote Spielfiguren stehen einer einzelnen schwarzen Figur gegenüber

Kontaktmöglichkeiten:

Bettina Deuschle
0761-151 4664-16
bettina.deuschle@checkpointaidshilfe.de

Robert Sandermann
0761-151 4664-15
robert.sandermann@checkpointaidshilfe.de

Andreas Fahrhöfer
0761-151 4664-13
andreas.fahrhoefer@checkpointaidshilfe.de

Menschen mit HIV/AIDS sind immer noch einem hohen Risiko ausgesetzt, in wichtigen Lebensbereichen diskriminiert zu werden. Mehrfachdiskriminierungen, z.B. zur sexuellen Orientierung oder ethnischen Herkunft sind häufig.

Wir erhalten regelmäßig Kenntnis von Diskriminierungen in folgenden Bereichen:

  • Gesundheitswesen (z.B. in Arztpraxen oder Pflegeeinrichtungen)
  • Arbeitsplatz (z.B. bei betriebsärztlichen Untersuchungen oder Mobbing)
  • Dienstleistungen und Behörden (z.B. bei der Wohnungssuche oder auf Ämtern)
  • Freizeit und privater Bereich (z.B. Zurückweisung, Anfeindung oder Fremd-Outing)

Der Checkpoint Aidshilfe Freiburg bietet Menschen, die von einer oder mehreren Diskriminierungserfahrungen betroffen sind, eine umfassende Beratungsleistung an. Wir arbeiten in diesem Zusammenhang eng mit der Kontaktstelle zu HIV-bedingter Diskriminierung der Deutschen Aidshilfe zusammen und messen uns an den gemeinsamen Qualitätskriterien. Wir setzen uns aktiv für den Abbau von Diskriminierung ein.

Logo von Vielfalt Freiburg

Wir sind zudem Teil des Freiburger Netzwerks für Gleichbehandlung und in diesem Zusammenhang Ansprechpartner für HIV-bedingte Diskriminierungen.

Unsere Beratung ist kostenlos und unterliegt der Schweigepflicht. Wir stellen uns auf die Seite der Ratsuchenden und setzen uns für ihre Interessen ein. Das Beratungsangebot umfasst:

  • Klärung von erlebten Situation(en), von Motivation und Erwartungen des*der Ratsuchenden.
  • Stärkung und psychosoziale Unterstützung in der aktuellen erlebten Situation.
  • Informationen zu möglichen weiteren Schritten – bis hin zu Beschwerden oder rechtlichen Möglichkeiten im Rahmen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes.
  • Vernetzung zu den Angeboten weiterer unterstützender Stellen, bzw. deren Einbeziehung.
  • Meldung von Diskriminierungsfällen (nur mit Rücksprache der*des Ratsuchenden) bei den Antidiskriminierungsstellen, bei Landesärztekammern u.ä.